13Jun2025

Was ist FATCA und warum ist es für die Vermögensverwaltung wichtig?

Haftungsausschluss: Die Ansichten und Meinungen, die im Blog über unabhängige Vermögensverwalter in der Schweiz auf dieser Seite geäussert werden, sind ausschliesslich meine eigenen und repräsentieren nicht notwendigerweise die Ansichten von Institutionen oder Organisationen, mit denen ich möglicherweise verbunden bin. Diese Beiträge sollen persönliche Einblicke und Perspektiven vermitteln und sollten nicht als offizielle Aussagen oder Positionen von verbundenen Unternehmen interpretiert werden.

FATCA betrifft vermögende Kunden weltweit. Das müssen Vermögensverwalter wissen über Compliance, Risiko und Berichterstattung.

Einführung

Wenn Sie in der Vermögensverwaltung arbeiten oder internationale Kunden haben, haben Sie wahrscheinlich schon von FATCA-Aber was bedeutet das, und warum ist es wichtig?

FATCA steht für die Foreign Account Tax Compliance Act. Es handelt sich um ein US-Gesetz, das nicht nur amerikanische Bürger, sondern auch Vermögensverwalter, Banken und Depotbanken weltweit betrifft. Selbst wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Schweizdie UKoder der EU ist FATCA relevant, wenn Sie mit US-Personen arbeiten, unabhängig davon, ob diese in den USA oder im Ausland leben.

Was bewirkt FATCA?

FATCA wurde 2010 eingeführt, um Offshore-Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Es erfordert ausländische Finanzinstitute (FFI) Einzelheiten über Konten von US-Steuerzahlern an die Kommission zu melden US-Steuerbehörde (IRS). Wenn ein Unternehmen die Vorschriften nicht einhält, kann eine 30%-Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen aus den USA erhoben werden.

Warum es für Vermögensverwalter wichtig ist

Wenn Sie einen Kunden beraten, der US-Bürger, Inhaber einer Green Card oder doppelter Staatsbürger ist, müssen Sie dies tun:

  • Identifizierung ihres US-Status
  • Meldung relevanter Konten an das Finanzamt (über die Depotbank oder direkt)
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen FATCA Due Diligence beim Onboarding
  • Überwachung von Änderungen des Status oder der Kontoinhaberschaft

Wird dies nicht beachtet, kann dies zu Reputationsrisiken, finanziellen Sanktionen und sogar zum Scheitern von Beziehungen führen.

Häufige Fragen zu FATCA

F: Gilt FATCA auch für Schweizer Banken?
Ja. Die Schweiz hat ein zwischenstaatliches Abkommen mit den USA zur Einhaltung von FATCA.

F: Was ist, wenn der Kunde sich weigert, seinen US-Status offenzulegen?
Das Konto kann als "widerspenstig" behandelt werden, was Quellensteuern und eine mögliche Kontoschließung zur Folge hat.

F: Ist FATCA dasselbe wie CRS?
Nein. CRS (Common Reporting Standard) ist eine umfassendere OECD-Initiative. Nur Personen, die als US-Personen eingestuft sind, unterliegen den FATCA-Vorschriften.

FATCA: Technische Anforderungen für Vermögensverwalter

Bei der Einhaltung von FATCA geht es nicht nur darum, zu wissen, wer Ihre US-Kunden sind, sondern es sind kontinuierliche Datenerfassungs-, Berichterstattungs- und Dokumentationsprozesse erforderlich, die mit den Erwartungen der IRS und den lokalen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Einklang stehen. Das bedeutet in der Praxis Folgendes:

1. Identifizierung von US-Personen

Vermögensverwalter müssen feststellen, ob ein Kunde als "US-Person" eingestuft werden kann. Zu den Indikatoren gehören:

  • US-Reisepass oder Green Card
  • US-Geburtsort
  • US-Postanschrift oder Wohnanschrift
  • Vollmacht für eine in den USA ansässige Person

Diese Indikatoren lösen ein Verfahren der verstärkten Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD) aus. Um ihren Status zu zertifizieren, müssen die Kunden Folgendes ausfüllen IRS-Formular W-9 (US-Personen) oder Formular W-8BEN (Nicht-US. Personen).

2. Berichtspflichten

Wenn ein Kunde als US-Person eingestuft wird, muss das Konto entweder gemeldet werden:

  • Direkt an die IRS (wenn Ihr Institut ein teilnehmendes FFI ist), oder
  • Über Ihre nationale Steuerbehörde (im Rahmen eines zwischenstaatlichen Abkommens oder IGA, z. B. Schweiz, UK)

Die Berichte werden eingereicht über Formular 8966 oder lokale Äquivalente und umfassen:

  • Angaben zum Kontoinhaber
  • Kontonummer und Guthaben
  • Einkünfte wie Zinsen, Dividenden und Bruttoerträge

3. Einbehaltungsverpflichtungen

Wenn der Kunde sich weigert oder "widerspenstig" ist, kann die Verwahrstelle oder das FFI verpflichtet sein, eine 30% Quellensteuer auf bestimmte Einkünfte oder Erlöse aus US-Quellen.

4. Aufzeichnungen und Audit-Bereitschaft

Die Einhaltung von FATCA erfordert die Einhaltung:

  • Kundendokumentation für mindestens 6 Jahre
  • Jährliche Überprüfung der FATCA-Klassifizierungen
  • Interne Verfahren für Aktualisierungen, Schulungen und Prüfpfade

5. Schweizerspezifische Anmerkung

Nach dem Schweizer IGA-Modell 2 melden FFIs mit Zustimmung des Kunden direkt an den IRS. Ohne Zustimmung erfolgt eine aggregierte Meldung, was mit Reputations- und Rechtsrisiken verbunden ist.

Wichtigste Erkenntnisse

  • FATCA ist eine globale Regelung, die von den USA ausgeht, aber grenzüberschreitend gilt.
  • Vermögensverwalter müssen ihre Kunden sorgfältig prüfen und genaue Aufzeichnungen führen.
  • Eine ordnungsgemäße Einbindung und Dokumentation hilft, FATCA-Fallen zu vermeiden.

📄 Leitfaden zum Herunterladen: FATCA Compliance-Leitfaden für Vermögensverwalter

Haftungsausschluss

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Die Verpflichtungen zur Einhaltung von FATCA variieren je nach Land und Kundenprofil. Vermögensverwalter und Finanzinstitute sollten sich von qualifizierten Rechts- oder Steuerberatern beraten lassen, um die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.

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