Bevor Sie jemandem eine Vollmacht über Ihr Portfolio erteilen, gibt es eine Prüfung, die fünf Minuten dauert und nichts kostet: die Bestätigung, dass das Unternehmen tatsächlich über eine FINMA-Lizenz verfügt. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen genau, wo Sie suchen müssen, was die Register Ihnen verraten und was nicht, und welche Behauptungen Sie stutzen lassen sollten.
Warum diese Prüfung nicht mehr optional ist
Gemäß dem Finanzinstitutseingesetz (FinIG), das am 1. Januar 2020 in Kraft trat, benötigt jeder Schweizer Vermögensverwalter eine FINMA-Bewilligung. Bestehende Firmen hatten eine dreijährige Übergangsfrist, die endete am 31. Dezember 2022. Die FINMA hat bis Februar 2025 1.864 Anträge erhalten und 1.532 Lizenzen erteilt; 131 Anträge wurden zurückgezogen.
Die praktische Konsequenz für Sie: Es gibt keinen Bestandsschutz mehr. Ein Schweizer Unternehmen, das im Jahr 2026 gewerbsmäßig Kundengelder verwaltet, besitzt entweder eine Lizenz oder sollte Ihr Mandat nicht annehmen. “Wir sind im Prozess der Lizenzierung” ist kein Status – es ist eine Warnung. Unsere Übersicht über Schweizer Regulierung der Vermögensverwaltung legt dar, wie das Regime aufgebaut ist.
Schritt 1: Das FINMA-Register der bewilligten Institute
Gehen Sie zur öffentlichen Suche der FINMA unter finma.ch → Bewilligte Institute, Personen und Produkte. Sie sehen zwei Steuerelemente: ein Freitext-Suchfeld und ein Kategorie-Dropdown-Menü. Wählen Sie die Kategorie aus Fondsmanager und Treuhänder und tippen Sie den Namen der Firma ein.
Wie ein gültiges Ergebnis aussieht: das der Firma Name, sein Standort, der Lizenztyp (Portfoliomanager oder Treuhänder), und die Zeile Aufsichtsbehörde gefolgt vom Namen des Organs, das die tägliche Aufsicht darüber führt.
Zwei praktische Hinweise. Sie können sowohl nach Ort als auch nach Namen suchen, was nützlich ist, wenn Sie sich bei der genauen juristischen Person nicht sicher sind. Und Sie kann nicht Suche nach UID-Nummer – die Liste enthält dieses Feld nicht, daher erfolgt die Entitätsverifizierung in Schritt 4. Die FINMA veröffentlicht die vollständige Liste auch als herunterladbare Tabellenkalkulation und weist ausdrücklich darauf hin, dass ein neu zugelassenes Unternehmen möglicherweise noch nicht erscheint und ein Unternehmen, das seine Zulassung verloren hat, möglicherweise noch aufgeführt ist. Betrachten Sie das Register als starkes Indiz, nicht als Echtzeit-Feed.
Schritt 2: Überprüfung der Aufsichtsorganisation
Die Schweizer Beaufsichtigung von Vermögensverwaltern ist zweistufig: Die FINMA lizenziert, und eine von der FINMA autorisierte Aufsichtsorgel führt die laufende prudenzielle Aufsicht durch. Es gibt derzeit vier, nachdem zwei von ihnen Ende 2025 fusionierten:
| Aufsichtsbehörde | Standort | Öffentliche Liste beaufsichtigter Unternehmen |
|---|---|---|
| AOOS | Zürich | Ja, durchsuchbar |
| OSFINcontrol AG | Zug | Ja, durchsuchbar |
| SO-FIT | Genf | Ja, durchsuchbar |
| OSIF | Genf | Kein öffentliches Verzeichnis gefunden |
Die Überprüfung der eigenen Liste der SO ist ein nützlicher zweiter Datenpunkt, da die SO von einer Statusänderung weiß, bevor die FINMA-Liste aktualisiert wird. Eine geringe Anzahl von Unternehmen, die zu beaufsichtigten Gruppen gehören stattdessen, wird direkt von der FINMA beaufsichtigt und erscheint stattdessen auf einer separaten Liste.
Schritt 3: Das Kundenberaterregister – und ein häufiges Missverständnis
Gemäß FIDLEG müssen Kundenberater von Unternehmen, die nicht prudenziell beaufsichtigt müssen in ein Kundenberaterregister eingetragen sein. Die FINMA hat drei Registrierungsstellen zugelassen: BX Swiss AG (Registernetzwerke), ARIF in Genf, und PolyReg (RegFix). Jede führt eine kostenlose öffentliche Suche nach Beraternamen durch.
Hier ist die Nuance, die die Leute stolpern lässt: Die FINMA besagt ausdrücklich, dass Berater, die für Banken und lizenzierte Vermögensverwalter arbeiten nicht Eine Registrierung ist erforderlich. Wenn Ihr potenzieller Manager also über eine FINMA-Lizenz verfügt und seine Berater nicht im Beraterregister eingetragen sind, ist das normal – kein Warnsignal. Das Register ist die Überprüfung für den unbeaufsichtigten Teil des Marktes.
Schritt 4: Überprüfen Sie die Rechtseinheit auf Zefix
Das Handelsregisterverzeichnis bei zefix.ch ermöglicht die Suche nach Firmennamen oder UID. Bei einem echten Portfoliomanager sollten Sie Folgendes finden: Rechtsform, Sitz, Status aktiv, UID, dem Datum der ersten Eintragung, den zeichnungsberechtigten Personen und einem Zweckartikel, der in der Regel das Gesetz direkt zitiert – mit Worten wie Vermögensverwaltung gemäss Art. 17 FIDLEG.
Was zu vergleichen ist: Der exakte Firmenname und Ort müssen mit dem FINMA-Eintrag übereinstimmen. Eine Abweichung ist nicht automatisch verdächtig – Konzerne haben oft mehrere Gesellschaften –, aber Sie sollten eine klare Antwort darauf erhalten können, mit welcher Gesellschaft Sie tatsächlich den Vertrag eingehen.
Schritt 5: Die Ombudsperson
FIDLEG verlangt, dass jeder Anbieter, der Privatkunden betreut, einer vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Schlichtungsstelle angeschlossen ist. Derzeit sind acht Stellen anerkannt, darunter der Schweizerische Bankenombudsmann, FINOS, OFS Ombud Finance Switzerland, FINSOM und Terraxis.
Keines von ihnen veröffentlicht eine komfortabel durchsuchbare Liste der angeschlossenen Firmen. Daher besteht das praktische Vorgehen darin, das Unternehmen zu fragen, welchem Ombudsmann es angeschlossen ist, und die Antwort bei dieser Stelle zu verifizieren. Ein Unternehmen, das diese Frage nicht sofort beantworten kann, sagt Ihnen damit etwas über seine Compliance-Funktion aus.
Schritt 6: Die Warnliste
Die FINMA führt eine öffentliche Warnliste von Unternehmen und Privatpersonen, die möglicherweise unerlaubt Finanzdienstleistungen erbringen – derzeit über 2.000 Einträge. Suchen Sie auch dort nach dem Namen. Die FINMA weist vorsichtshalber darauf hin, dass eine Aufnahme nicht automatisch bedeutet, dass die Tätigkeit rechtswidrig ist, und dass die Liste weder vollständig noch täglich aktualisiert wird. Sie verweist die Leser zudem auf die Liste der Cyberkriminalität der Kantonspolizei Zürich und die internationale I-SCAN-Datenbank der IOSCO.
Warnsignale, die man ernst nehmen sollte
- “Wir stehen unter SRO-Aufsicht” bot anstelle von eine FINMA-Lizenz. Die Mitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation ist das System zur Bekämpfung der Geldwäscherei – sie ist keine Vermögensverwalterlizenz.
- “Unser Lizenzantrag ist noch in Bearbeitung.” Die Frist lief Ende 2022 ab.
- Die Gesellschaft, bei der Sie unterschreiben, ist offshore, während die FINMA-Lizenz zu einer Schweizer Tochtergesellschaft gehört.
- Die Weigerung, die Depotbank zu nennen, oder der Vorschlag, die Vermögenswerte durch den Manager selbst zu verwahren.
- Garantierte Renditen oder Druck, schnell zu entscheiden — siehe Sicherheit und Schweizer Vermögen.
Was das Kassenbuch Ihnen nicht verrät
Eine Bewilligung bestätigt, dass ein Unternehmen die FINMA-Anforderungen hinsichtlich Kapital, qualifizierter Geschäftsleitung, Risikomanagement und Versicherung erfüllt. Sie besagt nichts über die Anlagekompetenz, das Gebührenniveau, die Nachfolgeplanung oder darüber, ob das Unternehmen gut zu Ihnen passt. Diese Fragen werden beantwortet in die Suche nach dem richtigen unabhängigen Vermögensverwalter und in unserer Analyse von Was die Schweizer Vermögensverwaltung tatsächlich kostet. Die Lizenzierung ist das Fundament, nicht die Obergrenze.
FAQ
Garantiert eine FINMA-Lizenz, dass mein Geld sicher ist?
Nein. Sie bestätigt die aufsichtsrechtliche Zulassung und laufende Beaufsichtigung. Ihr Schutz vor Vermögensverlusten ergibt sich aus der Struktur: Wertpapiere, die auf Ihren eigenen Namen bei einer Depotbank gehalten und sowohl vom Vermögen des Verwalters als auch der Bank getrennt sind.
Wie sieht es mit ausländischen Managern aus, die Schweizer Kunden betreuen?
Ausländische Firmen unterliegen einer eigenen Regelung, und zugelassene Vertretungen ausländischer Portfolio Manager sind auf einer separaten FINMA-Liste aufgeführt. Ihre in der Schweiz tätigen Kundenberater müssen grundsätzlich im Kundenberaterregister eingetragen sein.
Wie aktuell ist die FINMA-Liste?
Die FINMA selbst warnt davor, dass kürzlich zugelassene Unternehmen möglicherweise fehlen und kürzlich entlassene Unternehmen noch erscheinen können. Wenn es um viel geht, verifizieren Sie dies ebenfalls bei der Aufsichtsorganisation – und beachten Sie unseren Hinweis zu nützliche Ressourcen für die Schweizer Vermögensverwaltung.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Register-URLs und Listen ändern sich; arbeiten Sie immer direkt mit der Website der FINMA.


