Das Schweizer Private Banking ist nach wie vor ein weltweiter Massstab für die Vermögensverwaltung, aber die Gebührenstrukturen sind nicht immer transparent. Für vermögende Privatpersonen (HNWIs) und sehr vermögende Privatpersonen (UHNWIs)Deshalb ist es wichtig zu verstehen, wie die Kosten angesetzt werden. Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Gebührenkategorien, vergleicht typische Spannen und zeigt auf, warum Transparenz und Verhandlungen im Jahr 2025 wichtig sind.
Warum Private Banking-Gebühren wichtig sind
Gebühren im Private Banking sind mehr als nur Zahlen. Sie haben einen direkten Einfluss auf die Nettoperformance, die Portfolioausrichtung und das Kundenvertrauen. Eine transparente Preisgestaltung ist zu einem wichtigen Unterscheidungsmerkmal im Wettbewerb geworden, insbesondere seit Retrozessionen und versteckte Kosten in der Schweiz einer verstärkten aufsichtsrechtlichen Prüfung unterzogen werden.
Die Kunden stellen heute schärfere Fragen: Welche Leistungen sind inbegriffen? Werden Rückvergütungen weitergegeben? Wie unterscheiden sich die Kosten für Beratungs- und Vermögensverwaltungsmandate? Banken und unabhängige Vermögensverwalter müssen hier klare Antworten geben.
Die wichtigsten Gebührenkategorien im Schweizer Private Banking
Ausgehend von den Gebührenordnungen großer Banken, Boutiquen und unabhängiger Verwalter lassen sich die Gebühren in der Regel in sechs Kategorien einteilen:
- Verwahrungs- und Depotgebühren - für die Verwahrung von Wertpapieren und die Verwaltung erhoben.
- Transaktionsgebühren - auf Geschäfte wie Aktien, Anleihen und Fonds angewandt.
- Gebühren für Beratungsmandate - für Kunden, die eine Anlageberatung in Anspruch nehmen, aber die endgültigen Entscheidungen selbst treffen.
- Gebühren für Ermessensmandate - für vollständige Portfoliomanagement an die Bank oder den Verwalter delegiert werden.
- Erfolgsabhängige Gebühren - die erhoben werden, wenn die Rendite eine Benchmark übersteigt.
- Sonstige Kosten - wie Währungsspannen, Zahlungen, Meldegebühren und Retrozessionen.
Typische Schweizer Private-Banking-Gebührenspannen
Die folgende Tabelle zeigt illustrative Spannen, die von Schweizer Privatbanken und unabhängigen Verwaltern erhoben wurden. Die genauen Werte variieren je nach Institut, Vermögensgröße und Art des Mandats.
Aktien sind höher, Anleihen in der Regel niedriger | Typischer Bereich | Anmerkungen |
---|---|---|
Gewahrsam / Verwahrung | 0,20% - 0,40% p.a. | Oft mit vierteljährlichen Mindestbeträgen (CHF 200-500) |
Transaktionsgebühren | 0,25% - 1,50% | Aktien höher, Anleihen in der Regel niedriger |
Beratungsmandat | 0,50% - 1,00% p.a. | Belastet auf beratene Vermögenswerte |
Ermessensmandat | 0,60% - 1,20% p.a. | Vollständige Portfolioverwaltung durch die Bank |
Sonstige Kosten | Variiert | FX-Spreads, Berichterstattung, Zahlungen, ausländische Kundengebühren, Retrozessionen |
Beratungsgebühren vs. diskretionäre Gebühren
Eine der wichtigsten Unterscheidungen ist die zwischen Beratung und Ermessensspielraum Mandate. Bei Beratungsmandaten sind die Gebühren niedriger (oft 0,50%-1,00%), doch muss der Kunde jeden Handel genehmigen. Diskretionäre Mandate sind teurer (0,60%-1,20%), geben der Bank aber die Befugnis, im Rahmen einer vereinbarten Strategie zu handeln. Für UHNWIs sind diskretionäre Mandate oft mit institutionellen Preisen und Zugang zu privaten Marktchancen verbunden.
Lesen Sie mehr über diskretionäre und beratende Mandate.
Retrozession und Transparenz im Jahr 2025
Die Retrozession - die Praxis, bei der die Banken Schmiergelder von Drittfonds einbehalten - wurde von Schweizer Gerichten und Aufsichtsbehörden eingeschränkt. Heute haben die Kunden das Recht, die vollständige Offenlegung und Rückerstattung solcher Zahlungen zu verlangen. Dieser Wandel hat dazu geführt, dass eine offene Architektur und transparente Gebührenmodelle wichtiger sind denn je.
Moderne Vermögensverwalter unterstreichen ihre Unabhängigkeit, indem sie alle Retrozessionen zurückgeben und klare institutionelle Anteilsklassen anbieten.
Fragen, die jeder Kunde stellen sollte
- Beruhen die Verwahrungsgebühren auf dem Wert des Vermögens oder auf festen Beträgen?
- Wie hoch sind die Gesamtkosten für Beratungsmandate vs. Ermessensmandate?
- Werden alle Retrozessionen aus Drittmitteln zurückerstattet?
- Wie werden Währungsumrechnungen berechnet?
- Erhalte ich konsolidierte Berichte über mehrere Banken?
Schlussfolgerung - Preisgestaltung als Wettbewerbsvorteil
Schweizer Privatbanken und unabhängige Vermögensverwalter stehen unter dem Druck, ihre Kosten zu rechtfertigen. Für die Kunden bedeutet dies mehr Verhandlungsspielraum, besseren Zugang zu institutionellen Konditionen und mehr Transparenz. Wer die Gebührenstrukturen sorgfältig vergleicht, kann sich einen klaren Vorteil sichern, ohne dass die Servicequalität darunter leidet.
Nächster Schritt: Überprüfen Sie Ihr aktuelles Mandat und fordern Sie einen Gebührenvergleich an. Eine unabhängige Beratung kann oft die Gesamtkosten senken und gleichzeitig den Zugang zu Investitionen erweitern.
FAQs - Private-Banking-Gebühren in der Schweiz
Wie hoch sind die typischen Depotgebühren in der Schweiz?
Die Verwahrungsgebühren liegen zwischen 0,20% und 0,40% pro Jahr, oft mit vierteljährlichen Mindestbeträgen.
Nehmen Schweizer Privatbanken noch Retrozessionen an?
Viele tun dies nicht. Seriöse Verwalter erstatten inzwischen alle Provisionen Dritter zurück.
Was ist billiger: Beratung oder Ermessensspielraum?
Die Beratung ist in der Regel billiger (0,50%-1,00% p.a.), aber der Ermessensspielraum bietet mehr Komfort.
Kann ich Gebühren aushandeln?
Ja. Größere Portfolios und UHNWIs haben oft Zugang zu niedrigeren, institutionellen Zinssätzen.
Gibt es versteckte Kosten?
Devisenspreads, Transaktionsgebühren und Berichtskosten können sich summieren. Fragen Sie immer nach der Gesamtkostenquote.
Weiterführende Lektüre: Unabhängige Vermögensverwaltung in der Schweiz | Konsolidierte Vermögensberichterstattung